1. KfW-Förderprogramme
KfW-Programm 261:
Energieeffizient Sanieren Kredit: Dieses Programm bietet zinsgünstige Darlehen für die energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude. Es können bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit finanziert werden, mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro.
KfW-Programm 430:
Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss: Hierbei handelt es sich um Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster- und Türentausch sowie Heizungsoptimierung. Die Zuschüsse können bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen.
2. Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die auf Grundlage eines Antrags und einer Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege gewährt werden.
Fördervoraussetzungen: Eine detaillierte Kostenschätzung und Planunterlagen müssen vorgelegt werden. Der Antrag sollte bis zum 31. August eines jeden Jahres eingereicht werden.
3. Landesdenkmalämter und örtliche Denkmalschutzbehörden
Die Landesdenkmalämter und örtlichen Denkmalschutzbehörden bieten ebenfalls Fördermittel für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude an. Hier lohnt es sich nachzufragen.
4. Steuerliche Vorteile (Denkmal-AfA)
Die Denkmalabschreibung bietet erhebliche steuerliche Vorteile für Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien.
Für Selbstnutzer:
Bis zu 90 % der Sanierungskosten können über zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden (9 % pro Jahr).
Für Kapitalanleger:
Bis zu 100 % der Sanierungskosten für den Hauskauf können über zwölf Jahre abgeschrieben werden (acht Jahre lang 9 % und vier Jahre lang 7 %).
5. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein individueller Sanierungsfahrplan, erstellt von einem Energieberater, bietet eine detaillierte Übersicht über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten. Maßnahmen, die im Rahmen dieses Plans umgesetzt werden, können einen zusätzlichen Bonus von 5 % auf die Basisförderung erhalten.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Fördermöglichkeiten und die optimale Umsetzung Ihres Sanierungsprojekts zu erfahren!