Sie wollen Ihr Wohngebäude sanieren oder denken darüber nach?! Dann sollten Sie das jetzt tun! Aktuell ist genau dafür der beste Zeitpunkt, denn der Staat unterstützt Sie hierbei und schenkt Ihnen Geld. Und wie das geht? Ganz einfach! Mit dem KfW Investitionszuschuss (430 Zuschuss) können Sie Kosten bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig machen. (20 Prozent, maximal 10.000 Euro). Somit erhalten Sie für Ihr Projekt bis zu 10.000 Euro geschenkt. Sie müssen hierfür kein Darlehen abschließen, nichts davon zurückzahlen und haben keinen Zinsaufwand. Der bewilligte Betrag wird Ihnen nach Abschluss einfach auf das Konto überwiesen. Noch dazu haben Sie keine Arbeit damit, denn wir füllen den Antrag für Sie aus und leiten ihn weiter. Wichtig hierbei ist nur: Die Sanierung darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben!
Aber das ist noch nicht alles. Wer seine Sanierungsmaßnahmen nicht über die KfW fördern lassen möchte, dem bietet sich noch eine zweite Möglichkeit, nämlich den Steuerbonus.
Hierbei werden dem Hausbesitzer bis zu 20 Prozent der Ausgaben der energetischen Sanierungsarbeiten bei seiner Steuerschuld abgezogen (Je Wohneinheit bis zu 40.000 Euro). Wichtig hierbei ist, dass das Haus mindestens 10 Jahre alt sein muss und der Eigentümer selbst darin wohnt. Andere Steuervorteile oder Förderungen darf er nicht zusätzlich genutzt haben. Erfüllen Sie diese Anforderungen, so erhalten Sie eine Steuerermäßigung über drei Jahre hinweg, aufgeteilt wie folgt: Im Jahr des Sanierungsendes und im darauffolgenden Jahr können Hauseigentümer bis zu 7 Prozent der Kosten geltend machen bis maximal 14.000 Euro. Im dritten Jahr sind bis zu 6 Prozent und maximal 12.000 Euro möglich.
Um Ihnen das Ganze zu veranschaulichen, hier ein Beispiel:
Sie wollen Ihr Haus neu wärmedämmen und neue Fenster einbauen.
Die Kosten belaufen sich auf rund 35.000 Euro.
KfW Programm 430: Sie erhalten von der KfW rund 7.000 Euro einmalig geschenkt
Steuerbonus: Abzug von der Einkommensteuer im 1.+2. Jahr= 2.450 Euro und im 3. Jahr 2.100 Euro
Nutzen Sie diese Möglichkeit und fragen Sie bei Ihrem Steuerberater nach oder informieren Sie sich auf www.kfw.de